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Kitaplatz-Bedarfsanmeldung - Informationen für Eltern

Anmeldezeitraum 01.02. bis 31.03.2024

Die Eltern können direkt hier zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldunggelangen. 

Termine für das kommende Kita-Jahr 2024/2025

Wichtige Informationen für Eltern die im Jahr 2024/2025 einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz benötigen!

Anmeldezeitraum 1. Februar bis 31. März 2024
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind im Onlineprogramm „Kitaplatz­ Bedarfsanmeldung" an (eine anderweitige Anmeldung, zum Beispiel direkt in den Kindertagesstätten, ist nicht möglich!).
Für die Anmeldung ist die Erstellung einer Bayern-lD unumgänglich!
Sollte bereits zu einem vorhergehenden Zeitpunkt eine Online-Anmeldung erfolgt sein, ist diese nach wie vor gültig. Eine erneute Anmeldung ist nicht notwendig!

INFO: Sollten Besichtigungen der Kindertagesstätten gewünscht sein, ist diesbezüglich mit der jeweiligen Einrichtung Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls ein Termin zu vereinbaren. Hierauf haben die Große Kreisstadt Schwandorf und das Anmeldeprogramm keinen Einfluss.

Platzvergabe und schriftliche Rückmeldungen 1. April bis 31. Mai 2024
In diesem Zeitraum entscheidet die jeweilige Einrichtung über die Platzvergabe.
Aufgrund der Berücksichtigung der Schuleinschreibung ist eine frühere Rückmeldung nicht möglich. Deshalb bitten wir unbedingt von vorherigen (telefonischen, persönlichen) Anfragen abzusehen. Sie werden während des obengenannten Zeitraums von den Einrichtungen schriftlich benachrichtigt.

Schriftliche Rückmeldung der Erziehungsberechtigten 1. April bis 17. Juni 2024
Die Erziehungsberechtigten geben, sollte ihnen ein Betreuungsplatz in einer Einrichtung angeboten werden, eine schriftliche Rückmeldung über eine Zu- oder Absage dieses Platzes im Onlineportal. Das Zusage-Schreiben enthält diesbezüglich zwei Links, die Sie hierfür verwenden können.
Bitte beachten Sie hierzu Ihre E-Mail-Benachrichtigungen: Sie erhalten eine E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse, dass sich im Postfach Ihrer Bayern-lD eine Nachricht für Sie befindet.
Sollten Sie für Ihr Kind / Ihre Kinder keinen Betreuungsplatz mehr benötigen (z. B. im Falle eines Umzugs) bitten wir Sie um eine elektronische, telefonische oder schriftliche Absage, damit dieser Platz einer anderen Familie angeboten werden kann.

INFO: Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Falle einer Absage eines angebotenen Betreuungsplatzes der Rechtsanspruch Ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz gemäߧ 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII für das Kita-Jahr 2024/2025 verwirkt ist. Das heißt, sollten Sie weiterhin Betreuungsbedarf haben, wird Ihre Anmeldung nicht bevorzugt behandelt, kann jedoch, falls gewünscht, im Online-Portal verbleiben.

Vertragsunterzeichnungen ab 1. April 2024
Es erfolgen die Erstgespräche in den Kindertagesstätten und gegebenenfalls in diesem Zusammenhang auch die Vertragsunterzeichnungen.
Diesbezügliche Termine werden von den Einrichtungen vereinbart. Hierauf hat die Große Kreisstadt Schwandorf keinen Einfluss.

INFO: Bitte beachten Sie, dass eine Vertragsunterzeichnung nur nach Vorlage aller benötigten Unterlagen erfolgen kann! Hierüber werden die Erziehungsberechtigten von der jeweiligen Kindertagesstätte in Kenntnis gesetzt.

27.12.2023 


  • Kitaplatz-Bedarfsanmeldung - Informationsbroschüre für Eltern