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Fünf Kriterien um Fairtrade-Stadt zu werden

  1. Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Plenums sowie im Vorzimmer des Oberbürgermeisters Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet wird. Es wird die Grundsatzentscheidung getroffen, den Titel als „Fairtrade-Stadt“ anzustreben.
  2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt die Aktivitäten vor Ort koordiniert.
  3. In den beteiligten Einzelhandelsgeschäften werden jeweils  mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten und in gastronomischen Betreiben werden mindestens zwei Fairtrade-Produkte ausgeschenkt.
  4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fairtrade-Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „fairer Handel“ durchgeführt.
  5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt.

AM ZIEL: Nach Erfüllung aller Kriterien und Prüfung durch TRANSFAIR e. V. wird der Titel „Fairtrade-Stadt“ auf Antrag für zunächst zwei Jahre vergeben. Danach erfolgt eine Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind!