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Umwelt, Lärm und Boden

Umwelt, Lärm und Boden

Kontakt: Büro Stadtplanung

Lärmminderungsplan

Bereits im Jahre 1993 beschloss die Stadt Schwandorf, am Pilotprojekt "Aufstellung von Lärmminderungsplänen nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz" des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen teilzunehmen.

Ziel des Lärmminderungsplanes war es,

  • die festgestellten und die zu erwartenden Lärmbelastungen,
  • die Quellen der Lärmbelastungen und
  • die vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung oder zur Verhinderung des weiteren Anstieges der Lärmbelastung

darzustellen.

Der Maßnahmenplan für Schwandorf - erstellt i.J. 2000 - und alle weiteren Planunterlagen und Erkenntnisse aus dem Pilot-Projekt Lärmminderungsplan sollten für künftige Planungen im Stadtgebiet als Grundlage dienen.Aufgrund der Gesetzesänderung (BImSchG)) ist das Pilot-Verfahren überholt.

Tipps und Links:
Lärm- und Geräuschquellen und ihre Wirkung (Regierung der Oberpfalz)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch ... (BImSchG)

Umgebungslärm

 

Lärmkartierung Schienenverkehr

 

Auf der Strecke 5860 (Regensburg – Weiden) liegt die Verkehrsbelastung unterhalb der Kartierungspflicht im Rahmen der Stufe I der Umgebungslärmkartierung. Kartierungspflichtig sind Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens 60.000 Zugfahrten jährlich.

Abschnitte der Strecke 5860, die in der Stufe II der Umgebungslärmkartierung (alle Haupteisenbahnstrecken; Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zugfahrten jährlich) liegen, sind kartierungspflichtig. Die Lärmkarten für die Stufe II sind bis zum 30.06.2012 zu erstellen.

EU-Richtlinie Umgebungslärm (EU-ULR)


Ziel der Richtlinie ist es, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.

Für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie Großflughäfen gelten in einem vorgegebenen Zeitrahmen folgende Verpflichtungen:

  • Erfassung der Lärmbelastung durch strategische Lärmkarten,
  • Information der Öffentlichkeit über die Lärmbelastungen,
  • Aufstellung von Aktionsplänen und
  • Information der EU-Kommission über die strategischen Lärmkarten und Aktionspläne in ihrem Hoheitsgebiet

Sowohl bei der Erfassung der Lärmbelastung als auch bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne sieht die Richtlinie zunächst eine zweistufige Vorgehensweise vor.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat innerhalb der Stufe I die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen (neben den Autobahnen auch die Bundes- und Staatsstraßen) übernommen. Diese Lärmkarten sind im Internet publiziert (Lärmbelastungskataster).

Energie

Der erste Schritt zum erfolgreichen Energiemanagement ist das sog. Energiecontrolling, d.h. die Erfassung der Energie- und Medienverbräuche, die Auswertung durch Vergleiche mit früheren Werten des gleichen Gebäudes oder mit spezifischen Werten anderer Gebäude gleicher Nutzungsart und die zeitnahe Übermittlung dieser Information an Gebäudenutzer und -betreiber. Allein durch diese organisatorische Maßnahme können mindestens 5 % der Energiekosten eingespart werden wie langjährige Erfahrungen in verschiedenen deutschen Städten zeigen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis liegt dabei zwischen 1:5 und 1:10.

Verbrauchserfassung und -auswertung
Die Basis jedes erfolgreichen Energiecontrollings ist die Verbrauchskontrolle. Sie beinhaltet eine umfassende und zeitnahe Erhebung und Aufzeichnung der relevanten Daten. Hierbei werden die Verbrauchsdaten jährlich, im Quartal sowie täglich mittels einer automatische Verbrauchserfassung erfasst und in das Energiemanagement System übertragen.
Für das Energiecontrolling stehen 3 Datenquellen zur Verfügung:

Rechnungen der Energieversorger: jährlich Ablesungen: monatlich Automatische Verbrauchserfassung: viertelstündlich

Energieausweise
Eine transparente und allgemeinverständliche Darstellung der Energieverbrauchsdaten für die Sparten Strom, Heizung und Wasser erfolgt für die Liegenschaften in Form von Energieausweisen:

In § 16 der Energiesparverordnung (EnEV) 2007 wurde erstmals festgelegt, dass für Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, Energieausweise auszustellen sind. Der Eigentümer hat den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Die Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.

Die Energieausweise können auf der Grundlage des Energiebedarfs (Berechnung aus den Daten der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausstattung) und auf der Grundlage des Energieverbrauchs (aus den tatsächlich gemessenen Verbrauchswerten) erstellt werden.

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Ausweistypen besteht darin, dass der Verbrauchsausweis auch die Betriebsführung und das Nutzerverhalten enthält, während dieses bei einem Bedarfsausweis nicht berücksichtigt wird. Bei selbst genutzten Gebäuden ist der Verbrauchsausweis daher aussagekräftiger als der Bedarfsausweis. Nähere Ausführungen dazu findet man in einem entsprechenden Hinweis des Deutschen Städtetages.

Beratung

Konkrete Informationen und Hilfe für die Suche nach einem Energieberater bei Neubau oder Sanierung eines Gebäudes kann man sich in Schwandorf zunächst über die Verbraucherzentrale holen.
Im Rathaus Schwandorf ist jeden Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr eine Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale vor Ort.
Telefonische Anmeldung unter der Nummer 09431-45-290

Infos zu Energieberatern auch unter:
www.verbraucherzentrale-energieberater.de
www.energieberater-datenbank.de
www.energieberatung-regional.de
www.byak.de/energieberater