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Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl 2020

Ab dem 17.12.2019 können bis zum 23.01.2020 - 18.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Schwandorf (Ordnungsamt, Zimmer 132) die Wahlvorschläge für die am 15.03.2020 stattfindende Wahl der 30 Stadtratsmitglieder und des Oberbürgermeisters eingereicht werden.
Einzelheiten hierzu enthält die entsprechende Bekanntmachung des Wahlleiters, die am heutigen Tag  an der Amtstafel vor dem Rathaus öffentlich bekanntgemacht worden ist. Zugleich kann diese auch unter dem Menüpunkt „Kommunalwahl 2020“ auf der Internetseite der Stadt Schwandorf eingesehen werden. An gleichen Stellen ist auch veröffentlicht, in welchen Diensträumen der Stadtverwaltung zu welchen Dienstzeiten die ggf. notwendigen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge neuer Wahlvorschlagsträger geleistet werden können. Über die Zulassung der Wahlvorschläge wird der Wahlausschuss der Stadt Schwandorf in seiner Sitzung am 04.02.2020 entscheiden.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen nach Anlage 10 GLKrWO

Mit freundlichen Grüßen

Vockrodt
Gemeindewahlleiter
Rechtsdirektor