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Hinweise zur Europawahl am 26.05.2019

Die Stadt Schwandorf hat an die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung für die Europawahl verschickt. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Schwandorf liegt von Montag, 06. Mai 2019 bis Freitag, 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Schwandorf, Einwohnermeldeamt, Spitalgarten 1, Zimmer-Nr. 120, I. Stock in digitaler Form zur Einsichtnahme aus. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält oder keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bis Freitag, 10. Mai 2019, 12:00 Uhr, beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Einspruch einlegen.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe enthalten auch einen Vordruck zur Beantragung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr im Wahlamt Schwandorf, Zimmer E 23 schriftlich unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Gegen Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch von einem Dritten entgegengenommen werden. Das Briefwahlbüro im Zimmer E 23 ist zu folgenden Zeiten besetzt: Mo. – Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo. bis Mi. von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Fr. 24. Mai 2019 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können ab sofort bis spätestens Dienstag, 21. Mai 2019 per Internet auf digitalem Wege auch über die städtische Homepage www.schwandorf.de unter „Im Blickpunkt“, „Europawahl 2019“ angefordert werden.