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Mitteilung des Gemeindewahlleiters zur Kommunalwahl 2020

Die Große Kreisstadt Schwandorf bietet ab sofort allen Parteien und Wählergruppen, die für die Kommunalwahlen 2020 (Wahl des Oberbürgermeisters und/oder Wahl der Mitglieder des Stadtrates) Wahlvorschläge einreichen werden, die Möglichkeit, die entsprechenden Unterlagen vorab -  also noch vor Beginn der Frist zur offiziellen Einreichung der Wahlvorschläge ab dem 17.12.2019 - zur groben Vorprüfung beim Wahlleiter, Herrn Vockrodt, im Rechtsamt oder beim stellvertretenden Wahlleiter, Herr Schamberger, im Ordnungsamt einzureichen.
Im Anschluss an eine Vorprüfung durch den Wahlleiter, die jedoch die förmliche Prüfung des Wahlvorschlags durch den Wahlausschuss nicht ersetzt, besteht - sofern gewünscht - die Möglichkeit, die Unterlagen gemeinsam zu erörtern. Mit dieser Verfahrensweise soll angesichts der Ferienzeit im Einreichungszeitraum den Trägern der Wahlvorschläge mehr Zeit eingeräumt werden, um eventuelle Mängel rechtzeitig korrigieren zu können.
Um vorherige Terminvereinbarung zur Überreichung unter 09431 / 45-155 (H. Vockrodt) oder 09431 / 45-230 (H. Schamberger) wird gebeten.