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Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Im Falle des Sondereigentums wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte einzutragen.

Der Eintragungsbewilligung sind als Anlagen beizufügen:

  • eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist (Aufteilungsplan); alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen;
  • eine Bescheinigung der Baubehörde, daß die Voraussetzungen für Sondereigentum vorliegen.

Mietspiegel, ortsübliche Miete, Vergleichsmiete

Ein Mietspiegel ist für das Stadtgebiet Schwandorf nicht vorhanden. Wenn Sie Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete benötigen, empfehlen wir Ihnen sich als Wohnungseigentümer mit dem Haus- und Grundbesitzerverein Schwandorf (Tel: 09431 26 44) oder als Mieter mit dem Mieterverein Schwandorf mieterverein-sad.de in Verbindung zu setzen.

Als vergleichbare Marktmiete, die höher als die ortsübliche Vergleichsmiete liegen kann, können die Mietangebote in der Tagespresse herangezogen werden.