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Briefwahl

Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin
Stellvertretender Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin

Der Briefwahlvorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Briefwahlvorsteher/in
  • Stellvertretende/r Briefwahlvorsteher/in
  • Briefwahrschriftführer/in
  • Stellvertretende/r Briefwahlschriftführer/in
  • Vier Briefwahlbeisitzer/innen

Was sind Ihre Aufgaben?

  • Sie leiten das Team an und verteilen die Aufgaben.
  • Sie verpflichten die Mitglieder auf Verschwiegenheit und Unparteilichkeit.
  • Sie unterschreiben alle Beschlüsse. Bei Stimmengleichheit entscheidet Ihre Stimme.
  • Sie leiten das Team bei der Auszählung an und prüfen die Ergebnisse.
  • Sie geben das Ergebnis nach Ende der Auszählung mündlich bekannt.
  • Sie sorgen dafür, dass die Wahlunterlagen ordnungsgemäß abgegeben werden.

Welche Voraussetzungen sollten Sie haben?

  • Sie haben gute Deutschkenntnisse.
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit (Bei Bundestagswahl und Landtags- und Bezirkswahl) oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (bei Kommunalwahl und Europawahl).
  • Sie arbeiten gerne im Team und übernehmen auch Verantwortung.
  • Sie sind unparteiisch und loyal.
  • Sie reagieren auch in Stresssituationen ruhig und überlegt.

Welche Tätigkeiten sind auszuführen?

  • Sie regeln die Anwesenheiten und Pausenzeiten in Ihrem Briefwahlteam.
  • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes auf unparteiische Wahrnehmung des Amtes und auf Verschwiegenheit z. B. mit den Worten:
    „Sie sind von der Stadt Schwandorf als Mitglied in den Wahlvorstand berufen worden. Daraus ergibt sich die Pflicht zur unparteiischen Wahrnehmung Ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die Angelegenheiten, die Ihnen bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt werden.“
  • Sie kümmern sich um die sichere Verwahrung der Unterlagen, insbesondere der Wahlscheine, der Stimmzettel und der Urnen.
  • Sie sorgen dafür, dass alle Beschlüsse ordnungsgemäß und vollständig gefasst werden.
  • Ihr Gremium ist berechtigt Mitglieder auszuschließen, wenn sie die Arbeit erheblich behindern, stören oder sogar unmöglich machen und es keine andere Möglichkeit mehr gibt, sie zu einer vernünftigen Zusammenarbeit zu bewegen.
  • Sie achten darauf, dass die Auszählung der Stimmzettel erst um 18:00 Uhr beginnt.

Beschlussfassung:

Sie regeln die Anwesenheitszeiten der Mitglieder so, dass das Gremium immer beschlussfähig ist. Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn Beschlüsse „unentschieden“ sind. Sie bestätigen die Beschlüsse mit Ihrer Unterschrift.

Ergebnisermittlung (ab 18:00 Uhr):

  • Sie leiten das Team bei der Auszählung an und sorgen dafür, dass umgehend eine Schnellmeldung abgesetzt wird.
  • Sie geben am Schluss der Auszählung das Ergebnis aus der Niederschrift mündlich bekannt.
  • Sie sind dafür verantwortlich, dass die Wahlverhandlungstasche vollständig und richtig gepackt ist und dem zuständigen Abnahmeteam übergeben wird. Diese Aufgabe kann auch ein anderes Mitglied des Gremiums übernehmen.