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Urnenwahl

Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin, Stellvertretende/r Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin

Der Wahlvorstand in einem Urnenwahlbezirk besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Wahlvorsteher/in
  • Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  • Schriftführer/in
  • Stellvertretende/r Schriftführer/in
  • Vier Beisitzer/innen

Was sind Ihre Aufgaben?

  • Sie leiten das Team an und verteilen die Aufgaben.
  • Sie verpflichten die Mitglieder auf Verschwiegenheit und Unparteilichkeit.
  • Sie eröffnen und schließen die Wahlhandlung mit einer kurzen Ansage.
  • Sie unterschreiben alle Beschlüsse. Bei Stimmengleichheit entscheidet Ihre Stimme.
  • Sie leiten das Team bei der Auszählung an.
  • Sie geben das Ergebnis im Abstimmungsraum mündlich bekannt.
  • Sie sorgen dafür, dass die Wahlunterlagen ordnungsgemäß abgegeben werden.

Welche Voraussetzungen sollten Sie haben?

  • Sie haben gute Deutschkenntnisse.
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit (Bei Bundestagswahl und Landtags- und Bezirkswahl) oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (bei Kommunalwahl und Europawahl).
  • Sie arbeiten gerne im Team und übernehmen auch Verantwortung.
  • Sie sind unparteiisch und loyal.
  • Sie reagieren auch in Stresssituationen ruhig und überlegt.

Welche Tätigkeiten sind auszuführen?

  • Sie teilen die Mitglieder in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht ein.
  • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes auf unparteiische Wahrnehmung des Amtes und auf Verschwiegenheit z. B. mit den Worten:
    „Sie sind von der Stadt Schwandorf als Mitglied in den Wahlvorstand berufen worden. Daraus ergibt sich die Pflicht zur unparteiischen Wahrnehmung Ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die Angelegenheiten, die Ihnen bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt werden.“
  • Sie eröffnen die Wahlhandlung mit der Ansage:
    „Es ist 08:00 Uhr, die Wahl ist eröffnet.“
  • Sie schließen die Wahlhandlung mit der Ansage:
    „Es ist 18:00 Uhr, die Wahl ist beendet.“
  • Sie kümmern sich um die sichere Verwahrung der Unterlagen, insbesondere des Wählerverzeichnisses, der Stimmzettel und der Wahlurnen.
  • Sie ändern das Wählerverzeichnis, wenn das Wahlamt Sie ausdrücklich dazu anweist.
  • Ihr Gremium ist berechtigt Mitglieder auszuschließen, wenn sie die Arbeit erheblich behindern, stören oder sogar unmöglich machen und es keine andere Möglichkeit mehr gibt, sie zu einer vernünftigen Zusammenarbeit zu bewegen.

Beschlussfassung:

Sie regeln die Anwesenheitszeiten der Mitglieder so, dass das Gremium immer beschlussfähig ist. Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn Beschlüsse „unentschieden“ sind. Sie bestätigen die Beschlüsse mit Ihrer Unterschrift.

Ergebnisermittlung (ab 18:00 Uhr):

  • Sie öffnen das Schloss an der Wahlurne und leeren sie aus. Überzeugen Sie sich, dass sie wirklich leer ist.
  • Sie leiten das Team bei der Auszählung an und sorgen dafür, dass umgehend eine Schnellmeldung abgesetzt wird.
  • Sie geben am Schluss das Ergebnis aus der Niederschrift bekannt.
  • Sie sind dafür verantwortlich, dass die Wahlverhandlungstasche vollständig und richtig gepackt ist und dem zuständigen Abnahmeteam übergeben wird. Diese Aufgabe kann auch ein anderes Mitglied des Gremiums übernehmen.