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Wahlen

Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ.

Aus Wahlen können Abgeordnete (zum Beispiel bei Landtags- und Bundestagswahlen), Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte (bei Kommunalwahlen), Präsidenten und Regierungschefs, Vorstände, Aufsichtsräte, Betriebsräte und ähnliches hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zu der im Wahlergebnis abgebildeten Gesamtentscheidung (Quelle: wikipedia.org). 

Informationen zur Kommunalwahl 2026

Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 8. März 2026 wird zum Stichtag 25. Januar 2026 angelegt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die wahlberechtigten Schwandorfer Bürgerinnen und Bürger werden in den nachfolgenden Tagen bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt. Das Wahlamt bittet in dieser Zeit den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich (z. B. bei der Entsorgung von Werbeprospekten) verloren geht.

Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend unter wahlamt@schwandorf.de an das Wahlamt der Stadt Schwandorf.

Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Die Ausstellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 16. Februar 2026 im Briefwahlbüro. Dieses befindet sich im Rathaus der Stadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) in Zimmer E 23 (Erdgeschoss) direkt neben der Information.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung korrekt ausfüllen und ausreichend frankiert an die Stadt Schwandorf schicken oder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann an die gewünschte Adresse zugesendet.Damit die Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten der Deutschen Post rechtzeitig vor dem Wahltag bei Ihnen ankommen, müssen diese bis spätestens 2. März 2026 beantragt werden.
  • Mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder über die Homepage der Stadt Schwandorf online beantragen. Hierzu wird die Nummer Ihres Stimmbezirks und die Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, benötigt. Beides ist auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 28. Februar 2026 um 23:59 Uhr, möglich.
  • Formlos per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und ggf. abweichender Versandanschrift. Ebenfalls anzugeben ist die Nummer Ihres Stimmbezirks und Ihre Wählerverzeichnisnummer, die Sie auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden.
  • Persönlich im Briefwahlbüro. Für die persönliche Beantragung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes notwendig. Auch Ihre Wahlbenachrichtigung sollten Sie mitbringen. Sie können, sofern gewünscht, vor Ort auch direkt  wählen und so an der Briefwahl teilnehmen.

Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder in Empfang nehmen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist. Es ist hierbei darauf zu achten, dass die Vollmacht richtig ausgefüllt und vor allem unterschrieben ist. Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45 -318 und -319 und per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt erreichen Sie per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de.

Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag – Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet hat. Andere Rathaus-Dienstleistungen sind in dieser Zeit nicht möglich.

Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 6. März 2026 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.

Stichwahl

Für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026 kann schon bei Beantragung des Wahlscheins mit Briefunterlagen für die Kommunalwahl am 08. März 2026 ebenfalls ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Diese werden dann im Falle einer Stichwahl automatisch versandt. Beachten Sie hierzu das entsprechende Feld auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Sollte es zu einer Stichwahl am 22. März 2026 kommen, haben Sie folgende Möglichkeiten einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen (sofern dies nicht wie oben beschrieben gemeinsam mit dem Antrag auf einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 geschehen ist):

  • Den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung korrekt ausfüllen und ausreichend frankiert an die Stadt Schwandorf schicken oder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann an die gewünschte Adresse zugesendet. Damit die Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten der Deutschen Post sicher noch rechtzeitig vor dem Wahltag bei Ihnen ankommen, müssen diese bis spätestens 16. März 2026 beantragt werden.
  • Mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder über die Homepage der Stadt Schwandorf online beantragen. Hierzu wird die Nummer Ihres Stimmbezirks und die Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, benötigt. Beides ist auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 14. März 2026 um 23:59 Uhr, möglich.
  • Formlos per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und ggf. abweichender Versandanschrift. Ebenfalls anzugeben ist die Nummer Ihres Stimmbezirks und Ihre Wählerverzeichnisnummer, die Sie auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden
  • Persönlich im Briefwahlbüro. Für die persönliche Beantragung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes notwendig. Auch Ihre Wahlbenachrichtigung sollten Sie mitbringen. Sie können, sofern gewünscht, vor Ort auch direkt  wählen und so an der Briefwahl teilnehmen.

Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist auch im Falle einer Stichwahl nicht möglich.

Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45 -318 und -319 und per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt erreichen Sie per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de. Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag – Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet hat. Andere Rathaus-Dienstleistungen sind in dieser Zeit nicht möglich.

Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 20. März 2026 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.

Erklärvideo und Informationen zu Wahlterminen, Wahlrecht und Ablauf

Unter nachfolgendem Link finden Sie ein Erklärvideo sowie häufige Fragen und Antworten mit hilfreichen Informationen zu Wahlsystem und Wahlorganisation, Wahlvorschläge, Stimmberechtigung, Stimmabgabe, Briefwahl, Wahlergebnis und weitere Informationen zur Kommunalwahl 2026: www.deinewahl.bayern.de

Informationsbroschüren

Wahlhelferinnen und -helfer

Informationen zu und für Wahlhelferinnen und -helfer

Zur Durchführung von Wahlen und Volksentscheiden ist die Stadt Schwandorf auf engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen, die sich ehrenamtlich einbringen wollen. In Schwandorf werden für die Kommunalwahl ca. 400 Wahlhelferinnen und -helfer benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitenden aus anderen Behörden benötigen wir auch die Mithilfe von Wahlberechtigten in Schwandorf

Auch Sie können aktiv am politischen Geschehen teilnehmen und als Wahlhelfer/-in zu einem reibungslosen Wahlablauf beitragen. Sie können sich hierzu gerne per E-Mail an wahlamt@schwandorf.de oder online bei der Stadt Schwandorf melden.

Voraussetzungen für den Einsatz als Wahlhelfer/-in bei der Kommunalwahl:

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) oder eine andere EU - Staatsangehörigkeit
  • Ihre Hauptwohnung oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in Schwandorf
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen gemäß Art. 2 Gemeindelandkreiswahlgesetz (GLKrWG)

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer/-in erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro für die Mitwirkung an der Hauptwahl am 8. März 2026, die Ihnen im Laufe des Tages in Ihrem Abstimmungs- oder Auszählungsraum ausgezahlt wird. Für die Teilnahme an einer möglichen Stichwahl am 22. März 2026 erhalten Sie 60 Euro. Für die Hauptwahl am 8. März 2026 werden für die Auszählung in den Stützpunkten und der Oberpfalzhalle Getränke und Brotzeit bereitgestellt. Bei der Stichwahl am 22. März 2026 verpflegen Sie sich bitte selbst.


Einsatz im Urnenwahlbezirk – 
Aufgaben und Funktionen

Die Stadt Schwandorf ist in 24 Stimmbezirke aufgeteilt. Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus acht Mitgliedern besteht. Er sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger im Wahlraum wählen können und ab 18 Uhr ein Ergebnis ermittelt wird. Ihre jeweilige Aufgabe hängt von Ihrer Funktion im Wahlvorstand ab. Diese sind:

Ihre Tätigkeit beginnt im Urnenwahlbezirk um 7.45 Uhr. Es gibt eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht, Sie müssen also nicht den ganzen Tag vor Ort sein. Spätestens um 18.00 Uhr trifft sich das gesamte Team wieder im Abstimmungsraum und zählt gemeinsam die Stimmen aus. Der Einsatz endet, sobald alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschrift erstellt ist.


Einsatz bei der Briefwahl – 
Aufgaben und Funktionen

Es werden 17 Briefwahlvorstände gebildet, die alle in der Oberpfalzhalle, in der Schwimmbadstr. 4, 92421 Schwandorf, untergebracht sind. Ein Briefwahlvorstand besteht aus zehn Mitgliedern. Er sorgt dafür, dass die Wahlbriefe für die Auszählung vorbereitet werden und ab 18:00 Uhr ein Ergebnis ermittelt wird.

Ihre jeweilige Aufgabe hängt von Ihrer Funktion im Briefwahlvorstand ab. Diese sind:

Ihr Einsatz beginnt am Nachmittag um 15.45 Uhr. Der Einsatz endet, sobald alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschrift erstellt ist.

Bekanntmachungen