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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

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Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Schwandorf

Spitalgarten 1
92421 Schwandorf

Ansprechpartner

Kurzbeschreibung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.04.2023