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Satzung zur Änderung der Jahrmarktsatzung

Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat eine Satzung zur Änderung der Jahrmarktsatzung beschlossen.

Die Verordnung vom 10. Februar 2022 liegt im Ordnungsamt, I OG, Zimmer 134, während der allgemeinen Geschäftsstunden montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr zur Einsicht auf; 
Coronabedingt jedoch nur nach vorheriger Anmeldung unter der Durchwahl 09431 / 45-162 bzw. 09431 / 45-172*

*Die Satzung steht online unter www.schwandorf.de/Bürger&Stadt/Service/Ortsrecht/3.2.1 zur Verfügung