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Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c »Ahornhof Süd - Innerer Teil«, Gemarkung Kronstetten

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 21.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten in der Fassung vom 01.09.2021 als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurden im Rathaus der Großen Kreisstadt Schwandorf beim Sachgebiet Stadtplanung, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die in diesem Bebauungsplan zitierten DIN-Normen werden bei der Stadt Schwandorf/Stadtplanung zu Einsicht bereitgehalten.