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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Schwandorf

Spitalgarten 1
92421 Schwandorf

Ansprechpartner

B.Eng. Michael Übel

Kurzbeschreibung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.10.2023