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Ehrenamtliche Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Die Stadt Schwandorf stellt für die Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern eine Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 zusammen.

Gesucht werden interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in Schwandorf ihren Wohnsitz haben und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, also die Überzeugung gewinnen, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht. Vor dem Hintergrund von Zeugenaussagen, vorgelegten Gutachten oder Urkunden ist eine rechtliche Bewertung abzugeben. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Ehrenamt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Vorkenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
In dem Merkblattblatt das Sie auch in diesem Text finden sind die Voraussetzungen und Ausschlussgründe für das Schöffenamt genauer erläutert.
Interessenten können sich ein Bewerbungsformular für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder das Amt eines Jugendschöffen an der Information im Rathaus der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, während der üblichen Öffnungszeiten abholen. 

Senden Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbung an: Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich nur für eines der Ämter bewerben können.

Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 3. März 2023.