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Kommunales Behördennetz; Betrieb

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Schwandorf

Spitalgarten 1
92421 Schwandorf

Kurzbeschreibung

Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.

Beschreibung

Unter einem kommunalen Behördennetz (KomBN) wird ein gemeinsames elektronisches Netzwerk (Intranet) zwischen dem Landratsamt und den Gemeinden im Landkreis mit zentralen Übergängen zum Bayerischen Behördennetz und zum Internet verstanden.

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Stand: 05.10.2023