Inhalt

Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Schwandorf

Spitalgarten 1
92421 Schwandorf

Ansprechpartner

Kurzbeschreibung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.06.2023