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Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen

(Stand: 27. Mai 2021)

Zum Schutz all unserer Gäste setzten wir die aktuell geltenden Hygienestandards sowie Infektionsschutzgrundsätze auf dem gesamten Veranstaltungsgelände mit größter Sorgfalt um. Das Hygienekonzept wird kontinuierlich an die neuesten Vorgaben der Behörden und Ministerien angepasst.

Entsprechend der sich dynamischen epidemiologischen Entwicklung können sich Veränderungen bei den Schutzmaßnahmen ergeben. Wir informieren Sie an dieser Stelle regelmäßig über die aktuell geltenden Regelungen.

Bei Fragen rund um die Hygienemaßnahmen oder der Sicherheit während der Veranstaltung, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Es gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen.
  • Liegt im Landkreis Schwandorf die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, ist von Gästen ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen Antigentests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 am Eingang vorzulegen. Ein negatives Schnelltestergebnis entbindet nicht von den allgemeinen Hygienevorschriften.

  • Die Sitzplätze werden vom Einlasspersonal vor Ort zugewiesen.

  • Die Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht werden laufend an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Bitte informieren Sie sich vor Veranstaltungsbeginn über die aktuellen Bestimmungen.
    Sollten Sie Ihre Maske vergessen haben, verlieren oder diese nicht mehr funktionsfähig sein, erhalten Sie standardisierte Mund-Nasen-Bedeckungen am Einlass.

  • Auf dem Veranstaltungsgelände stehen für Sie ausreichend Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.
  • Die Besucherzahl ist beschränkt.
  • An dem Konzert teilnehmen darf nur, wer keine Symptome von Covid-19 zeigt. Halten Sie sich an die Nies- und Hustenetikette. Sollten Sie sich krank fühlen oder Covid-19-Symptome zeigen bleiben Sie bitte zu Hause.

  • Alle Veranstaltungsbesucher müssen zur Nachverfolgung beim Eintritt mit ihren Kontaktdaten erfasst werden. Diese werden über die vom Gesundheitsamt vorgeschriebene Verwahrungsdauer aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ordnungsgemäß vernichtet. Durch die Registrierung stellen wir sicher, dass das Gesundheitsamt im Fall einer Corona-Infektion Kontaktpersonen schnell identifizieren kann.

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