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Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 94 »Schmidt-Bräu-Areal«

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 27.06.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 94 „Schmidt-Bräu-Areal“ gebilligt.

Der Bebauungsplan wir im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Planungsrechtliche Ausgangslage:
Für die Stadt Schwandorf besteht mit der öffentlichen Bekanntmachung (gem. § 6 Abs. 5 BauGB) am 12. April 2010 ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan. Der wirksame Flächennutzungsplan sieht im Planbereich ein Mischgebiet vor.
Der Bebauungsplan wird demnach aus dem Flächennutzungsplan gem. Gebot des § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Ziele und Zwecke der Planung:
Auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei „Schmidt Bräu“ soll im Zuge der Wiedernutzbarmachung ein öffentliches Zentrum für Bildung, Freizeit und Kultur in der Innenstadt entstehen.
Zusammen mit den Gebäuden Marktplatz 3 und 4 (ehem. Gasthaus zur Post und Raiffeisenbank) entsteht zentral am Marktplatz der Stadt Schwandorf gelegen ein etwa 6.700 m² großes Areal.
Hier sollen neue Räume für die Volkshochschule, die Musikschule sowie die Touristeninformation entstehen. Im rückwärtigen Bereich zur Berggasse ist ein Bürgersaal mit etwa 360 Plätzen geplant. Die brachliegenden Gebäude der Brauerei werden abgerissen, die Gasse wird aufgeweitet und neue Wohngebäude entstehen.
Der Bebauungsplan Nr. 94 „Schmidt-Bräu-Areal“, schafft für dieses städtische Projekt zur Reaktivierung eines zentralen Bereiches der Innenstadt die planungsrechtlichen Grundlagen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach 13a BauGB Nr. 94 „Schmidt-Bräu-Areal“ mit Begründung in der Fassung vom 13.06.2022 wird im Rathaus der Großen Kreisstadt Schwandorf, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 19.07.2022 bis einschließlich 01.09.2022 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Hinweis:
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter: - www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell | Aktuelles – oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden. Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 / 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 / 45-208 oder 09431 /45-262 zur Verfügung.
Während der oben genannten Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich auch per e-mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben.