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Öffentliche Bekanntmachung

Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat mit Beschluss vom 27.06.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“ i. d. F. vom 13.06.2022 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die in diesem Bebauungsplan zitierten DIN-Normen werden bei der Großen Kreisstadt Schwandorf zu Einsicht bereitgehalten.