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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 91 „Siedlungsstrukturerhalt“, nördlich der Wackersdorfer Straße und der Tannenstraße

Aufhebung der Veränderungssperre
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 28.11.2022 in öffentlicher Sitzung für das oben genannte Gebiet, für den Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan im Maßstab 1:5.000 vom 14.11.2022 maßgebend, eine Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre gem. Art. 17 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung liegt während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus im Westflügel, Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf aus. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft erlangen.

Die Bekanntmachung erfolgt ergänzend auf der Internetseite der Stadt Schwandorf unter: www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/.