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23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVIII »Sondergebiet Photovoltaik Richt" mit integriertem Grünordnungsplan

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 29.04.2021 in öffentlicher Sitzung dem Stadtrat empfohlen, die 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVIII „Sondergebiet Photovoltaik Richt“ mit integriertem Grünordnungsplan zu beschließen.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 26.07.2022 in öffentlicher Sitzung die 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVIII „Sondergebiet Photovoltaik Richt“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen und den Vorentwurf gebilligt.
Er hat die Verwaltung beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf durchzuführen.

Planungsrechtliche Ausgangslage:
Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche / Grünland ausgewiesen. Die Fläche grenzt unmittelbar östlich an die Bahnlinie Regensburg – Hof an. Im weiteren Umfeld verlaufen weitere Infrastrukturanlagen wie: Stromtrassen im Osten, Bundesstraße B85 im Norden und Nürnberger Straße im Süden.
Die Fläche liegt am Rande und mit Teilflächen im Überschwemmungsgebiet HQ 100 der östlich verlaufenden Naab (Retentionsausgleich geplant). Außerdem verläuft eine Gasleitungstrasse durch den Teilbereich der geplanten ökologischen Ausgleichsflächen (hier keine Bepflanzung vorgesehen).
Gegenüber der westlich der Bahnlinie gelegenen Ortschaft Richt ist die geplante Anlage durch bestehenden Gehölzbestand weitestgehend abgeschirmt.

Ziele und Zwecke der Planung:
Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaik mit ökologischen Ausgleichsflächen Das Sondergebiet umfasst 1,41ha mit angrenzenden ökologischen Ausgleichsflächen 0,39ha innerhalb des Geltungsbereiches von 1,8ha.
Die Errichtung der Photovoltaikanlage ist durch einen privaten Vorhabenträger geplant.

Der Vorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVIII „Sondergebiet Photovoltaik Richt“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.03.2021 wird bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppen-hausfoyer/Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 16.09.2022 bis einschließlich 20.10.2022 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter: www.schwandorf.de|Wirtschaft&Bauen|PlanenundBauen|aktuell oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden

Während der oben genannten Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich auch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben.