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Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr.95 "Kindergarten Krondorf an der Fröbelstraße"

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 18.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 95 „Kindergarten Krondorf an der Fröbelstraße“ gebilligt. 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Planungsrechtliche Ausgangslage:
Für die Stadt Schwandorf besteht mit der öffentlichen Bekanntmachung am 12. April 2010 ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan. Der wirksame Flächennutzungsplan sieht in Krondorf Flächenreserven für den Wohnungsbau zur maßvollen Erweiterung der Siedlungsentwicklung vor. Bislang war eine reine Entwicklung als Wohngebiet vorgesehen, so auch die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan. Die Änderung der Darstellung von einer Wohnbaufläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf erfolgt während des Verfahrens.

Ziele und Zwecke der Planung:
Aufgrund der ungebrochenen Siedlungstätigkeit innerhalb des Stadtgebietes und des daraus resultierenden Zuzuges junger Familien ergibt sich der dringende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder.
Die Stadt kann derzeit keine ausreichenden Kinderbetreuungsplätze anbieten. Die Große Kreisstadt Schwandorf ist jedoch für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zuständig.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan soll am nördlichen Rand des Ortsteils Krondorf eine Kindertageseinrichtung auf derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen entstehen.
Diese Neuausweisung kann als Instrument angesehen werden, um dem demographischen Wandel entgegenzuwirken, da Schwandorf für junge Familien durch seine Nähe zur Autobahn sowie zum Stadtzentrum attraktiv ist. Das Vorhandensein ausreichender Betreuungsplätze für Kinder trägt als weicher Standortfaktor zur Attraktivität als Wohnstandort bei. Die Situierung eines Spiel- und eines Bolzplatzes soll hierbei weiter zur Attraktivierung beitragen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 95 „Kindergarten Krondorf an der Fröbelstraße“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.09.2022 wird im Rathaus der Großen Kreisstadt Schwandorf, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 07.11.2022 bis einschließlich 14.12.2022 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter:
www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/ oder über das zentrale Landesportal  auch digital www.bauleitplanung.bayern.de abgerufen werden.

Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 / 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden.

Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 / 45-208 oder 09431 /45-262 zur Verfügung.

Während der oben genannte Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich auch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Große Kreisstadt Schwandorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.