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Bekanntmachung Ostbayernring - Planfeststellung nach §§ 43 ff EnWG i.V.m. Art. 72 ff BayVwVfG und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Ostbayernring – Ersatzneubau 380/ 110- kV-Höchstspannungsleitung Redwitz a. d. Rodach – Schwandorf einschließlich Rückbau der Bestandsleitung;
Abschnitt Umspannwerk Schwandorf – Umspannwerk Etzenricht (Ltg. Nr. B161)

Mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 29.07.2022, Az. ROP-Stab EnWi-3321.0-2-31, ist der Plan für den Ersatzneubau der 380/110 kV-Höchstspannungsleitung Redwitz - Schwandorf einschließlich Rückbau der Bestandsleitung im Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Etzenricht und dem Umspannwerk Schwandorf (Leitungsnummer B161), gem. §§ 43ff. EnWG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG festgestellt worden. Teil des planfestgestellten Vorhabens ist zudem die erstmalige Mitnahme der 110-kV-Hochspannungsleitung O6 (Schwandorf –Schwarzenfeld) im Raum Schwandorf und der Rückbau des entsprechenden Teils der Bestandstrasse.

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG wird die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und den festgestellten Planunterlagen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung sind daher in der Zeit vom 08. bis einschließlich 22. August 2022 auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz abrufbar. Maßgeblich ist der Inhalt der dort veröffentlichten Unterlagen.

Daneben wird als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Rechtsbehelfsbelehrung ermöglicht:

Persönliche Einsichtnahme in der Zeit vom 08.08. – 22.08. 2022

Rathaus Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Raum Nr. 237.1

Während der Dienststunden:
Montag – Donnerstag von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Vorherige Terminvereinbarung:
Telefonisch: 09431 / 45-178 oder 09431 / 45-123
Per E-Mail: info@schwandorf.de

  • Öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellung nach §§ 43 ff EnWG i.V.m. Art. 72 ff BayVwVfG und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    Ostbayernring - Ersatzneubau 380/ 110- kV-Höchstspannungsleitung Redwitz a. d. Rodach - Schwandorf einschließlich Rückbau der Bestandsleitung;
    Abschnitt Umspannwerk Schwandorf - Umspannwerk Etzenricht (Ltg. Nr. B161)