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Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c »Ahornhof Süd - Innerer Teil«, Gemarkung Kronstetten

Mit Bescheid vom 29.03.2022, Aktenzeichen ROP-SG34-4621.1-194-7-5 hat die Regierung der Oberpfalz die 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann die 16. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 16. Änderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Großen Kreisstadt Schwandorf beim Sachgebiet Stadtplanung, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.