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Flurneuordnung und Dorferneuerung Haselbach II

Ausführungsanordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz vom 17.08.2022.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz hat am 17.08.2022 die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet und den Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes bestimmt. Die Ausführungsanordnung ist sofort vollziehbar.
Die Ausführungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung ist in der Verwaltung der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, vom 31.08.2022 mit 14.09.2022 niedergelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Ausführungsanordnung und die Bestandskarte können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unter dem Lind „Ausführungsanordnung“ eingesehen werden. (https://www.ale-oberpfalz.bayern.de/133301/).