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Coronavirus - Wo bekomme ich Unterstützung?

Die weltweite Ausbreitung des in China erstmals aufgetretenen Coronavirus (2019-nCoV) führt auch bei Unternehmen in Bayern zu zahlreichen Fragen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat im Folgenden wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen kompetent und aktuell Auskunft geben und gegebenenfalls auch rechtlich beraten können.

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

Die wichtigsten Punkte im Überblick:


Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heisst: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.


• Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.


• Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.


• Anerkennung weiterer Kostenpositionen:
o Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt;

o Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Die Anträge sowie weitere Informationen gibt es hier

Dokumente zum Download:

Häufig gestellte Fragen: FAQ Corona-Krise und Wirtschaft

Soforthilfe Corona

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Hier können Sie einen Förderantrag stellen. Anträge, die Sie nach dem 31. März 2020 per PDF oder per Post an die Bewilligungsbehörden gesendet haben, werden nicht mehr bearbeitet.

Kurzarbeit

Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.
Alle Informationen, ihre zuständige Arbeitsagentur sowie eine Online-Anzeige- bzw. eine Antragsfunktion finden Sie hier.

Finanzielle Unterstützungsangebote

Dem Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprogramme und Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern zur Verfügung. Informationen hierzu sind abrufbar unter LfA Förderbank Bayern.

Voraussetzung für die Unterstützung des Unternehmens ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die Angebote der LfA Förderbank in die Gesamtfinanzierung einzubinden. In der aktuellen Situation dürfte die Sicherung der Liquidität im Vordergrund stehen. Hierfür bietet sich insbesondere der Universalkredit der LfA an.

Unter der Telefonnummer 089 2124-1000 sind die Förderexperten der LfA für allgemeine Anfragen und eine konkrete Beratung über die bestehenden Förderangebote zu erreichen. Unter http://www.lfa.de können Sie sich über alle Finanzierungsangebote der LfA informieren. Was bietet der neue Corona-Schutzschirm-Kredit der LfA Förderbank Bayern? 

Diese Themen hat Vizepräsident Hans Hammer, Vorsitzender des Bezirks München, mit Frau Hammel und Herrn Albert von der LfA Förderbank Bayern in einem digitalen Live-Talk für die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates Bayern erörtert.
Zur Zusammenfassung (ca. 10 Minuten) gehts hier!

Erster Ansprechpartner für Unternehmen im Bereich der Bürgschaften ist die Bürgschaftsbank Bayern GmbH (089 5458-570). Weitere Informationen über die Angebote der Bürgschaftsbank sind unter www.bb-bayern.de zu finden. Auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums ersehen Sie Angebote des Bundes bzw. der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).