Schwandorfer Hilfswerk
Spendenaufruf für das Schwandorfer Hilfswerk
Über 70 Jahre nach Kriegsende und seiner Gründung bleibt das „Schwandorfer Hilfswerk“ aktuell: Auch heute gibt es noch viele Kinder, mit denen es das Leben bisher nicht ganz so gut gemeint hat. Gerade ihnen zum Weihnachtsfest eine Freude zu bereiten, ist eines der übergeordneten Ziele des „Schwandorfer Hilfswerks“.
Wir sind daher dankbar für jede Spende, wenn sie auch noch so klein ist! Wir sind sicher, dass wir uns auch in diesem Jahr nicht vergebens an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger wenden. Das „Schwandorfer Hilfswerk“ ist schon zur Tradition geworden. Es spiegelt ein „Gemeinschaftswerk der Nächstenliebe“ wider.
Unser Appell richtet sich an das Herz und die Spendenbereitschaft aller, die zum Weihnachtsfest denen eine Freude bereiten wollen, die kein reich beladener Gabentisch zu Hause erwartet, die vielmehr Not, Sorge und Kummer bedrückt.
Helfen Sie auch in diesem Jahr wieder mit und spenden Sie für das „Schwandorfer Hilfswerk 2024“!
Es wird um Überweisung auf folgendes Spendenkonto gebeten: Stichwort: „Spende Schwandorfer Hilfswerk 2024“; IBAN: DE61 7505 1040 0380 0018 00, BIC: BYLADEM1SAD. Eine Spendenquittung stellen wir Ihnen gerne aus, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Adresse angeben.
Andreas Feller
Oberbürgermeister
Weihnachtsaktion 2024 des Schwandorfer Hilfswerks
Gutscheine können ab Mitte November im Rathaus beantragt werden
Seit vielen Jahren ist es Tradition in Schwandorf, dass im Rahmen des „Schwandorfer Hilfswerks“ hilfebedürftigen Kindern eine Freude zum Weihnachtsfest bereitet wird.
Begünstigt sind Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren (Stichtag 31.12. dieses Jahr), deren Eltern Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Schwandorf haben. Jedes Kind erhält einen Gutschein in Höhe von 70 Euro zum Kauf von Kleidung, Schuhen, Schulsachen und Spielwaren. Die Gutscheine sind bei C&A, Müller Drogeriemarkt und im Schuhhaus Gruber in Schwandorf einlösbar.
Die Gutscheine können in der Zeit vom 15.11.2024 bis 01.12.2024 bei der Stadt Schwandorf per Post (Stadt Schwandorf, Hilfswerk, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) oder per Mail (stadtkaemmerei@schwandorf.de) beantragt werden. Auch ist es möglich, die Unterlagen mit dem Hinweis „Hilfswerk“ in den Postkasten am Rathaus einzuwerfen. Von den berechtigten Eltern sind folgende Unterlagen nötig: der aktuelle vollständige Leistungsbescheid des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) bzw. des Landratsamtes (Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe) mit entsprechenden Anlagen, eine Kopie des Personalausweises bzw. des Ersatzausweisdokumentes sowie für eventuelle Rückfragen, die Angabe der Telefonnummer. Nach Durchsicht der Bescheide werden die Gutscheine und die abgegebenen Unterlagen an die Familien versendet.
Die Gutscheine können bis 21.12.2024 in den oben genannten Geschäften eingelöst werden.
Das Stadt Schwandorf freut sich über eine rege Beteiligung, um möglichst vielen Kindern eine Freude zu machen.