Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 8. März 2026 wurde angelegt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die wahlberechtigten Schwandorfer Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Tagen zugestellt. Das Wahlamt der Stadt Schwandorf bittet den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich (z. B. bei der Entsorgung von Werbeprospekten) verloren geht. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollen sich umgehend unter wahlamt@schwandorf.de melden.
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem16. Februar 2026 verschickt werden. Der Briefwahlantrag kann bereits jetzt schon gestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Alternativ kann der Wahlschein auch per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de, persönlich im Briefwahlbüro, online mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder hier onlinebeantragt werden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 28. Februar 2026 um 23.59 Uhr, möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab dem 16. Februar 2026 kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt und direkt mitgenommen werden.
Das Wahlamt bittet bei der Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen auch die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Zudem ist zu beachten, dass für die Beantragung oder Entgegennahme eines Wahlscheins für eine andere Person eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung im Wahlscheinantrag bereits vorgedruckt.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E 23 im Erdgeschoss) und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Es wird darauf hingewiesen, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet ist. Andere Dienstleistungen des Rathauses stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 6. März 2026, von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45-318 und -319 sowie per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt ist per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de zu kontaktieren.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
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Das Tourismusbüro bietet von 14. Juli bis 15. September reguläre Führungen durch das Labyrinth an!
Montag, Donnerstag, Samstag und Sonntag – jeweils um 16.00 Uhr
Dienstag – um 14.00 Uhr
Mittwoch und Freitag – jeweils um 10.00 Uhr
Erfahren Sie bei einem ca. 90-minütigen Rundgang durch die Schwandorfer Unterwelt, warum die über 130 Kellerräume in den Schwandorfer Weinberg geschlagen wurden, wofür die unterirdischen Räume genutzt wurden und was es mit den sogenannten Kellerdieben auf sich hat.
Die Teilnahmegebühr beträgt für Erwachsene 7 Euro, ermäßigt 5 Euro
Eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer 09431 / 45-550 oder per Mail an felsenkeller@schwandorf.deerforderlich. Treffpunkt für alle Führungen ist das Tourismusbüro Schwandorf (Kirchengasse 1, 92421 Schwandorf).
Festes Schuhwerk und Jacke werden empfohlen (Kellertemperatur 8°C).
Gerne können Sie Ihre Führung auch direkt online buchen:
Hinweis: Die Erlebnisführungen mit der Regensburger Stadtmaus finden im zweiwöchigen Rhythmus statt. An den Sonn- und Feiertagen, an denen eine Erlebnisführung stattfindet, entfällt die reguläre Führung. Die Altersempfehlung für die Erlebnisführungen ist 8 Jahre.
Die Teilnahmegebühr beträgt für Erwachsene 13 Euro, ermäßigt 8 Euro