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Der Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf-Wackersdorf, Klärwerkstraße 1, 92421 Schwandorf, hat wegen Ablaufs der gehobenen Erlaubnis vom 05.08.1994 beim Landratsamt Schwandorf die erneute Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage des Zweckverbands bei Flusskilometer 46.2 in die Naab mit gleichzeitiger Erhöhung der Ausbaugröße beantragt. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 20.10.2017 erteilt. Das Landratsamt Schwandorf hat im Verfahren auch die allgemeine Vorprüfung nach dem UVPG durchgeführt und die UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens geprüft. Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Eine Ausfertigung der Erlaubnis mit der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des genehmigten Plansatzes liegt bei der Stadt Schwandorf, Zimmer E 17, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, von 04.12.2017 bis 19.12.2017 zur Einsichtnahme aus. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

24.11.2017