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Für den geplanten Ersatzneubau Ostbayernring (380-kV-Freileitung von Redwitz – Schwandorf) beginnen ab 5. November 2018 im Abschnitt Etzenricht – Schwandorf parallel zum Planfeststellungsverfahren die Wertermittlungen von Waldbeständen.

Ziel der Wertermittlung der Waldbestände ist die Erfassung des Bestandswertes und der Hiebsunreife als Grundlage der Ermittlung einer angemessenen Entschädigungszahlung für notwendige Flächeninanspruchnahmen.

Die Vorortbegehungen finden je nach Wetterverhältnissen von November 2018 bis Februar 2019 hinweg statt. Die betroffenen Waldgrundstücke sind in den Planfeststellungsunterlagen, den Lage- und Grunderwerbsplänen zu entnehmen.

Der öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige für Waldwertermittlung –Herr Alois Schambeck – wird die Wertermittlung vornehmen.

Dafür ist es erforderlich, dass der beauftragte Gutachter Grundstücke betritt sowie Wald- und landwirtschaftliche Wege befährt. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Für einen reibungslosen Ablauf der Waldbewertung bitten wir alle betroffenen Grundstückseigentümer und deren Pächter, Herrn Schambeck den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gestatten.

Nach § 44 Abs. 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigter der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden.

Flurschaden entsteht bei der Waldwertermittlung voraussichtlich nicht. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung: TenneT TSO GmbH, Ina-Isabelle Haffke, Referentin für Bürgerbeteiligung | Bayern, E-Mail: ostbayernring@tennet.eu, Telefon: +49 (0)921 50740-4070

Die Bekanntmachung liegt im Zeitraum vom 23. Oktober 2018 bis 12. November 2018 im Amt Planen und Bauen im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

19.10.2018