Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 8. März 2026 wurde angelegt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die wahlberechtigten Schwandorfer Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Tagen zugestellt. Das Wahlamt der Stadt Schwandorf bittet den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich (z. B. bei der Entsorgung von Werbeprospekten) verloren geht. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollen sich umgehend unter wahlamt@schwandorf.de melden.
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem16. Februar 2026 verschickt werden. Der Briefwahlantrag kann bereits jetzt schon gestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Alternativ kann der Wahlschein auch per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de, persönlich im Briefwahlbüro, online mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder hier onlinebeantragt werden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 28. Februar 2026 um 23.59 Uhr, möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab dem 16. Februar 2026 kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt und direkt mitgenommen werden.
Das Wahlamt bittet bei der Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen auch die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Zudem ist zu beachten, dass für die Beantragung oder Entgegennahme eines Wahlscheins für eine andere Person eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung im Wahlscheinantrag bereits vorgedruckt.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E 23 im Erdgeschoss) und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Es wird darauf hingewiesen, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet ist. Andere Dienstleistungen des Rathauses stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 6. März 2026, von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45-318 und -319 sowie per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt ist per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de zu kontaktieren.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
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Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO): Bescheidzustellung an die Nachbarn durch öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Grundstück: FlStNr. 60/7 Gemarkung Ettmannsdorf, Hirtenweg, 92421 Schwandorf
Die Große Kreisstadt Schwandorf – Amt Planen und Bauen – hat mit Bescheid vom 10.07.2020 für das Vorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Grundstück: FlStNr. 60/7 Gemarkung Ettmannsdorf, Hirtenweg, 92421 Schwandorf, die beantragte baurechtliche Genehmigung erteilt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1 (Briefanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Sie kann auch elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form erhoben werden.
Der Bescheid und die dazu gehörenden Unterlagen können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Schwandorf, Amt 60 Planen und Bauen, im Erdgeschoss Zimmer E 37, Spitalgarten 1, 92421Schwandorf, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss bis zum 31.08.2020 während der allgemeinen Dienstzeiten von den Beteiligten eingesehen werden. Die Bekanntmachung erfolgt ergänzend auf der Internetseite der Stadt Schwandorf und kann unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell auch digital abgerufen werden.