Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 29.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 16. Änderung des Flächen-nutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Planungsrechtliche Ausgangslage:
Für den sog. Bereich „Ahornhof – Süd“ ist 2012 der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63 „Ahornhof – Süd“ sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich rechtsverbindlich geworden. Mit Urteil vom 12. Mai 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan „Ahornhof Süd“ aufgehoben, soweit er Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung auf den Grundstücken Flurnummer 102 und 104 der Gemarkung Kronstetten trifft. Im übrigen Geltungsbereich blieb der Bebauungsplan rechtskräftig.
Da die Planungsziele, die zur Aufstellung des teilunwirksamen Bebauungsplanes „Ahornhof Süd“ geführt haben weiterhin gegeben sind, ist es notwendig die Art der baulichen Nutzung für diesen nun unbeplanten Bereich planungsrechtlich neu zu regeln. Aus diesem Grunde wird für diesen Bereich ein Bebauungsplanes aufgestellt. Entsprechend des Entwicklungsgebotes des § 8 Abs. 2 BauGB, wird auch der Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich der Grundstücke 102 und 104, Gemarkung Kronstetten mit vorliegendem Verfahren geändert.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Stadt Schwandorf möchte – entsprechend den landesplanerischen Zielen – vorhandenen Betrieben in Schwandorf sowohl Planungssicherheit bieten als auch Erweiterungsmöglichkeiten offenhalten. Mit vorliegender Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“ soll den im Geltungsbereich ansässigen Firmen wieder Planungssicherheit durch verbindliche planungsrechtliche Vorgaben gegeben werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.03.2021 wird bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppenhausfoyer / Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 18.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell /Aktuelles auch digital abgerufen werden.
Für die Einsichtnahme sind die allgemeinen Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln weiterhin einzuhalten. Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 / 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 / 45-208 oder 09431 / 45-271 zur Verfügung.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich auch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur Planung abgeben.