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Mit Bescheid vom 29.03.2021 hat die Regierung der Oberpfalz den Flächennutzungs- und Landschaftsplan des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 -IKGE-A93-“ genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungs- und Landschaftsplan einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Flächennutzungs- und Landschaftsplan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Großen Kreisstadt Schwandorf, im Erdgeschoss bei Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer E 34, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

20.05.2021