Inhalt

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 24.03.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 94 „Schmidt-Bräu-Areal“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und das Konzept gebilligt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wir im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 94 „Schmidt-Bräu-Areal“ ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan (M: 1:2.000), Stand 09.03.2022, ersichtlich.

Ziele und Zwecke der Planung:

Auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei soll im Zuge der Wiedernutzbarmachung ein öffentliches Zentrum für Bildung, Freizeit und Kultur in der Innenstadt entstehen. Zusammen mit den Gebäuden Marktplatz 3 und 4 (ehem. Gasthaus zur Post und Raiffeisenbank) entsteht ein etwa 6.700 m² großes Areal. Hier sollen neue Räume für die Volkshochschule, die Musikschule sowie die Touristeninformation entstehen. Im rückwärtigen Bereich zur Berggasse ist ein Bürgersaal mit etwa 360 Plätzen geplant. Die brachliegenden Gebäude der Brauerei werden abgerissen, die Gasse wird aufgeweitet und neue Wohngebäude entstehen.

Hinweis:

Die Bekanntmachung kann auch unter: www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/ oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de digital abgerufen werden.

01.04.2022