- Reisepass oder Personalausweis
- bei zugelassener Vertretung ist eine Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten erforderlich
- bei Haushaltsbescheinigungen: Geburtsurkunde des Kindes bei Erstbeantragung von Elterngeld
- ggf. Formular der Familienkasse oder des Rentenversicherungsträgers
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