Das Bürgerfest erstreckt sich in diesem Jahr über folgende Bereiche:
- Adolf-Kolping-Platz
- Bahnhofstraße (von Schlesierplatz bis zur Friedrich-Ebert-Straße)
- Blasturmgasse
- Breite Straße
- (innere) Ettmannsdorfer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße (von Hausnr. 1 bis 43)
- Kirchengasse (Pfleghof)
- Klosterstraße (zwischen Höflingerstraße und Adolf-Kolping-Platz)
- Marktplatz
- Rathausstraße
- Schwaigerstraße
- Spitalgarten
- Stadtpark
- Wendelinplatz
Die genannten Straßen werden auf Grund der Aufbauarbeiten bereits am Freitag, 7. Juli 2023 ab 6 Uhr gesperrt. Die Sperrungen werden am Montag, 10. Juli 2023 um ca. 7 Uhr wieder aufgehoben.
Wir bitten um Beachtung der Beschilderung, insbesondere der absoluten Haltverbote.
Wer ein Fahrzeug im absoluten Haltverbot abstellt, muss damit rechnen, dass dieses Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.
Insbesondere Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb des Veranstaltungsgeländes abzustellen, da während des Bürgerfestes ein Fahrverbot im Veranstaltungsgelände gilt und ein Ausfahren aus dem Veranstaltungsgelände nicht möglich ist.
Zu folgenden Zeiten gilt im Veranstaltungsbereich ein generelles Fahrverbot, welches mittels Beton-Legosteinen und Stahlseilen an sechs Standorten durchgesetzt wird:
- Freitag von 16 bis 0:30 Uhr
- Samstag von 11:30 Uhr bis 0:30 Uhr
- Sonntag von 10:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Ausnahmegenehmigungen
- Anwohner / Hausbesitzer / Einzelhändler mit Stellplätzen in den oben genannten Straßen können sich ab sofort im Rathaus an der Servicestelle zu den Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 – 11:45 Uhr) eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Innenstadtbereichs kostenfrei ausstellen lassen. Mit dieser Genehmigung darf am Freitag von 6 bis 14 Uhr, am Samstag von 0:30 Uhr bis 11:30 Uhr und am Sonntag von 0:30 Uhr bis 10:30 Uhr der gesperrte Veranstaltungsbereich befahren werden.
- Am Freitag und am Samstag darf zudem der Lieferverkehr zwischen 6 und 11 Uhr die gesperrten Straßen zum Be- und Entladen befahren. Hier wird keine Ausnahmegenehmigung benötigt, da dies mittels Zusatzzeichen freigegeben ist.
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