TenneT informiert: Verlängerung der temporären Höherauslastung und Ankündigung der dauerhaften Höherauslastung
Information über die Verlängerung der temporären Höherauslastung nach § 49b Abs. 5 EnWG ab 01.04.2024 und Ankündigung der dauerhaften Höherauslastung nach § 49a Abs. 1 EnWG ab 01.04.2027 auf TennT-Freileitungen.
Aufgrund der aktuellen Situation und der angespannten Lage im Energiesektor, wurde die TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen des bestehenden TenneT-Höchstspannungsnetzes temporär und zeitnah höher auszulasten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Übersichtskarte Stromtrassenleitungsverlauf
Weitere Fragen und weitergehende Auskünfte, sind an die TenneT TSO GmbH, Postfach fremdnetzinformation@tennet.eu unter der Angabe der Leitungsbezeichnung in der Bekanntmachung zu richten.