Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 91 „Innenentwicklung in Kruckental“, nördlich der Wackersdorfer Straße;
hier: Veröffentlichung des erneuten Entwurfs mit erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 25.11.2024 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 91 „Innenentwicklung in Kruckental“, nördlich der Wackersdorfer Straße in der Fassung vom 13.11.2024 gebilligt. Der Inhalt der Bekanntmachung und die erneuten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 91 „Innenentwicklung in Kruckental“, nördlich der Wackersdorfer Straße mit Begründung in der Fassung vom 13.11.2024 können in der Zeit vom 12.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025 auf der Homepage der Großen Kreisstadt Schwandorf unter:
- www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell - oder über das zentrale Landesportal - www.bauleitplanung.bayern.de - eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf im genannten Zeitraum eingesehen werden. Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen (in Planzeichnung und Begründung rot hervorgehoben) abgeben.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden.