Inhalt

Ortsrecht


5.2 Badebetriebe

(Hinweise)

Die für das Freibad bzw. das Hallenbad jeweils geltenden Benutzungs- und Gebührensatzungen sind seit 1993 bzw. 1995 aufgehoben und durch zivilrechtliche Regelungen ersetzt worden.

Die für die städtischen Bäder
Erlebnisbad Schwandorf, Schwimmbadstr. 1 und
Hallenbad, Dachelhofen, Hallenbadstr. 3
geltenden Allgemeinen Bedingungen, die jeweiligen Öffnungszeiten und Preisblätter sind im Eingangsbereich der Bäder ausgehängt sowie durch die oben markierten Links direkt auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Schwandorf einzusehen.