Standesamt
Wie kaum eine andere Institution begleitet einen das Standesamt das ganze Leben. Egal ob bei einer Geburt, bei einer Eheschließung oder im Falle eines Todes, man muss sich immer an sein zuständiges Standesamt wenden.
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens, kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten. Diese sind durchschnittlich:
- bei der Beurkundung einer Geburt ca. 6 Wochen
- bei der Beurkundung eines Sterbefalls ca. 3 - 5 Wochen
Das Standesamt kontaktiert in jedem Fall alle Beteiligten (Eltern, Bestatter, etc.). Wir bitten daher ausdrücklich von Rückfragen zum Verfahrensstand Abstand zu nehmen.
Für die Beurkundung der Personenstandsfälle erforderliche Unterlagen können Sie uns gerne per E-Mail (standesamt@schwandorf.de) oder per Fax (09431/45-330) zukommen lassen.
Unter folgendem Link können Sie die Onlineleistungen des Standesamtes Schwandorf abrufen: Online-Anträge - Standesamt
Was braucht man zum Heiraten?
Natürlich in erster Linie den richtigen Partner
- aber auch verschiedene Dokumente und Urkunden. Diese benötigt das Standesamt bei der Anmeldung zur Eheschließung. Dabei wird geprüft, ob dem Start ins gemeinsame Leben evtl. rechtliche Hindernisse entgegenstehen.
Welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall notwendig sind, sagen wir Ihnen gerne. Wir sind allerdings nur für Ihre Anmeldung zuständig, wenn Sie und/oder Ihr Partner in Schwandorf wohnen (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz). Bitte kommen Sie persönlich ins Standesamt Schwandorf (hierzu genügt die Vorsprache eines der beiden Verlobten!). Unsere Standesbeamtinnen und unsere Standesbeamten beraten Sie gerne ausführlich.
In jedem Fall ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig!
Wir freuen uns auf Sie und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg ins Eheglück!
360-Grad-Ansichten des Trauzimmers und der Spitalkirche