Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung in der Stadt Schwandorf
Zum 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in Kraft getreten und mit der bayerischen Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften wurden die Kommunen als planungsverantwortliche Stellen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
Die Stadt Schwandorf (30.000 Einwohner) wird somit bis spätestens 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung durchführen müssen. Aufgrund der Inanspruchnahme einer Bundesförderung wird die Stadt die Wärmeplanung allerdings bereits bis Mitte 2026 abschließen müssen. Der aktuelle Bearbeitungsstand und der grobe Zeitplan sind in folgender Übersichtsgrafik dargestellt.
Aktuelle Veranstaltungen
Eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwandorf zu den Abläufen der kommunalen Wärmeplanung findet als Auftaktveranstaltung am 14.05.2025 um 18.00 Uhr im Konrad-Max-Kunz-Saal der Oberpfalzhalle statt. Die Stadt Schwandorf lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, sich aktiv an der Wärmewende in Schwandorf zu beteiligen.
Laufende Akteursbeteiligung:
Die Unternehmen der Stadt, Biogasanlagenbetreiber oder potenziellen Wärmenetzbetreiber werden aktuell mittels Fragebögen an der Wärmeplanung beteiligt. Je genauer die Datenlage, desto wahrscheinlicher wird eine erfolgreiche Wärmeplanung im Interesse der Allgemeinheit.
Die Fragebögen umfassen Angaben zu industriellen Abwärmequellen, der jährlichen Energieerzeugung, den Energieverbräuchen und speziellen Bedürfnissen bei der Wärmeversorgung und sollen der Ermittlung von Synergien bei der Wärmewende in der Stadt ermöglichen. Bei Fragen, der Übersendung von Fragebögen oder sonstigen Anliegen zur kommunalen Wärmeplanung können Sie sich gerne an die Stadtverwaltung unter waermeplanung@schwandorf.de wenden.
Die Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden an dieser Stelle in den kommenden Monaten veröffentlicht werden.
Allgemeine Informationen zu kommunalen Wärmeplanung
Die Kombination des WPG und der Novelle des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) Ende 2023 bedeutete für die Gebäudeeigentümer und Betreiber von Heizungsanlagen viele weitere komplizierte Regelungen und Vorgaben.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Stadt Schwandorf wurden deshalb allgemeine Informationen zum Ablauf und den Inhalten der kommunalen Wärmeplanung sowie eine einfache und verständliche Zusammenfassung der relevanten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bereitgestellt. Ebenfalls wurden die Regelungen des GEG und WPG für das städtische Fernwärmenetz, das bereits heute zu 100 % aus unvermeidbarer Abwärme versorgt wird, eingeordnet und die in den kommenden Jahren geplanten Erweiterungen vorgestellt. Hintergründe zur Umsetzung und Initiierung von kleinen Wärmenetzen, die in Zukunft einen weiteren möglichen Bestandteil der Wärmeversorgung in Schwandorf darstellen könnten, wurden von der C.A.R.M.E.Nn e.V. vorgestellt.
Weitere Informationen zum städtischen Fernwärmenetz und der Übersichtskarte zu den Ausbauplänen der kommenden 5 Jahre unter: https://www.swf-sad.de/pdf_doc/uebersichtsplan/fw/fernwaerme_11.2023_zukunftsplan_netzausbau.pdf oder unter: www.swf-sad.de/
Beratungsangebot und Fördermöglichkeiten von Sanierungen bis zum Heizungstausch*
I Die kostengünstige Einstiegsberatung
II Etwas konkreter – Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
III Förderung für die Umsetzung von Gebäudesanierung und Heizungstausch
* Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Webseiten kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.
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Inhalt I:
Energieberatungen vermittelt durch die Verbraucherberatungsstelle Schwandorf
Wertvolle Einstiegsberatung zur Gebäudedämmung und Sanierung, Heiztechnik und zum Energiesparen im Gegenwert von mehreren hundert Euro für aktuell lediglich 30 € Eigenanteil.
Termin vereinbaren bei der Verbraucherberatungsstelle der Stadt Schwandorf: www.schwandorf.de/Bürger-Stadt/Bürgerservice/Verbraucherberatungsstelle/
Beratungsstelle Schwandorf
Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 – 12.30 Uhr nur telefonisch oder per Mail
Donnerstag 09:00 – 12.30 Uhr Büro Schwandorf
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch: 09431 45-290, schriftlich: Verbraucher Service Bayern im KdFB e. V., Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf oder per Mail: schwandorf@verbraucherservice-bayern.de an uns.
Mehr Informationen unter: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/
Inhalt II:
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan für Ihr Wohngebäude
Hohe 80 % Förderung bis zu 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser oder bis zu 1.700 € für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten für eine vollwertige Energieberatung für ein Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan als Wegbereiter für die Inanspruchnahme weitere Fördermittel.
- Energieberater aussuchen unter www.energie-effizienz-experten.de
- Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude oder einfach durch den Energieberater mittels Vollmacht erstellen lassen.
Mehr Informationen unter: Energieberatung für Wohngebäude - Förderprogramme
Inhalt III:
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte
- Förderung des Heizungstausches (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Wärmenetzanschluss) bis zu 70 %
- Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung Gebäudehülle oder Erneuerung von Fenstern)
- Zinsverbilligte Ergänzungskredite der KfW
Mehr Informationen unter: Energieberatung für Wohngebäude - Förderprogramme
Förderkredite und Zuschüsse der KFW: