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Ortsrecht

6.4.2 Altstadtsanierung;
Gestaltungssatzung und Kommunales Förderprogramm

(Hinweise)

Im Rahmen der seit 1972 in der Stadt Schwandorf laufenden Altstadtsanierung hat der Stadtrat bereits im Juli 1995 die Förderung von privaten Kleinmaßnahmen mit Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm beschlossen. Der Stadtrat von Schwandorf hat in seiner Sitzung vom 29.04.2024 die Förderrichtlinien zum Kommunalen Förderprogramm der Stadt Schwandorf, Stand 25.03.2019 i.d.F. vom 29.04.2024 beschlossen. Die Förderrichtlinie tritt zum 15.05.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.05.2025 außer Kraft. Für das Zuschussverfahren sind das Antragsformular sowie das Verwendungsnachweisformular zwingend zu verwenden.

Unabhängig vom Kommunalen Förderprogramm gibt es im Altstadtbereich die Gestaltungssatzung mit der dazugehörigen Broschüre. Bei der Gestaltungssatzung handelt es sich um eine örtliche Bauvorschrift nach Art. 81 Bayrische Bauordnung (BayBO), die Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Regelungen über die Anbringung von Werbeanlagen enthält. Die Festsetzungen dieser Satzung sind zwingend einzuhalten. Abweichungen von der Gestaltungssatzung sind zu beantragen und zu begründen.