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Sicherung der Energieversorgung - Energieeinsparung

Das Bundeskabinett hat sich am 24.8.2022 mit zwei Energieeinsparverordnungen befasst. Diese Verordnungen enthalten erste kurz- und mittelfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie insgesamt für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte. 

1. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) soll zum 1. September in Kraft treten und für 6 Monate gültig sein. Sie enthält folgende Regelungen:

  • Mieter bekommen mehr Spielraum, um Energie einzusparen; so im Rahmen ihrer Mietverträge, indem Vorgaben zur Mindesttemperatur unterschritten werden dürfen.
  • In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, innen oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz grundsätzlich untersagt. Gewerbliche Pools sind davon nicht betroffen.

In öffentlichen Nichtwohngebäuden gilt:

-Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, sollen, vorbehaltlich gewisser Ausnahmen, grundsätzlich nicht mehr geheizt werden.

- In öffentlichen Nichtwohngebäuden besteht eine Lufttemperaturhöchstgrenze von vorübergehend 19 Grad, die in Büros nicht überschritten werden soll. Ausgenommen sind auch hier z.B. medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten.

- In öffentlichen Nichtwohngebäuden sind dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen grundsätzlich auszuschalten, die überwiegend dem Händewaschen dienen und Hygienevorschriften nicht entgegenstehen. Ausgenommen sind medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten.

  • Die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen - mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung - ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie allgemein alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Gefahrenabwehr erforderlich ist.
  • Gas- und Wärmelieferanten werden verpflichtet, ihre Kunden über den Energieverbrauch und damit verbundene Kosten, über die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen und über Einsparpotenziale zu informieren bzw. entsprechende Informationen sind durch Eigentümer/innen weiterzuleiten. Bei Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten müssen spezifischere Informationen zu Energieverbrauch und Energiekosten der jeweiligen Wohneinheit gegeben werden.
  • In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren / Eingangssystemen grundsätzlich untersagt.
  • Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt.
  • Die Temperatur-Höchstwerte gelten auch für Arbeitsräume in Arbeitsstätten.

2. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll am 01. Oktober in Kraft treten und 2 Jahre gültig sein. Sie enthält folgende Regelungen:

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden umfassen:

- die Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung, wonach Eigentümer/innen von Gebäuden mit Gasheizungen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen müssen.

- Eigentümer von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung (ab 1000 m2 und große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten) auf Erdgasbasis müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen

Einsparungen in Unternehmen sind folgende: 

- Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen.

- Auch sind Unternehmen dazu verpflichtet, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen sowie ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.

Weitere Informationen:

  • Die Verordnungen finden sich hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220824-habeck-treiben-energieeinsparung-weiter-voran-bundeskabinett-billigt-energieeinspar-verordnungen.html
  • Informationskampagne des BMWK „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ (https://wwW.energiewechsel.de)