Aktuell sind „Rothlinde“ an der Steinberger Straße und „Hasenbuckel Ost“ im Ortsteil Fronberg. Ein weiteres Baugebiet ist in Ettmannsdorf, im Anschluss an das Baugebiet „Vogelherd“ geplant.
Bereits seit dem Jahr 2010, damals per Stadtratsbeschluss, fördert die Stadt Schwandorf im Rahmen der „Richtlinie der Stadt Schwandorf zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern“ den Erwerb eines städtischen Baugrundstücks mit einem Kaufpreisnachlass in Höhe von 5.000,00 € je Kind.
Zu den Kosten für den Retentionsausgleich kann man noch nichts sagen, da noch nicht alle Baurechnungen vorliegen. Es wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Bauvorhaben unterschieden. Wenn man hier einen Unterschied machen möchte, müsste dies
erst in den entsprechenden Ausschüssen beschlossen werden.
Das Baugebiet Hasenbuckel Ost in Fronberg ist über die Hannathstraße und den Mitterweg bzw. die Friedrich- Flick-Straße an die bestehenden öffentlichen Erschließungsstraßen angebunden.
Die geplante zusätzliche Erschließungsstraße war Teil des ursprünglich angedachten Baugebiets Fronberg Nord. Hier sollte eine weitere Zufahrtsmöglichkeit zur Kreisstraße entstehen, Gespräche diesbezüglich wurden mit dem Straßenbaulastträger bereits geführt. Aufgrund der fehlenden Abgabebereitschaft der dortigen Eigentümer und der ständig wachsenden Nachfrage nach Baugrundstücken wurde das Baugebiet jedoch verlagert.
Durch die jetzige Situierung ist eine Anbindung an die Kreisstraße ohne eine Zerschneidung Landwirtschaftlicher Flächen nicht mehr möglich.
Grundsätzlich ist entsprechend der Flächensparoffensive des Freistaates Bayern eine Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur wünschenswert. Die Planung entspricht folglich den landesplanerischen Vorgaben zur Erschließung und Verdichtung. Durch die getrennte Anlage der Erschließungsstraßen im Baugebiet selbst wird jedoch der Durchgangsverkehr verhindert und so der Verkehrsfluss entzerrt.
Die Stadt Schwandorf gibt derzeit diesbezüglich ein Gutachten in Auftrag, das untersuchen wird, ob die bestehende Infrastruktur leistungsfähig genug ist, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Dabei wird nicht nur betrachtet, ob die Straßen in ihrer Dimensionierung ausreichend sind, sondern auch, ob durch die Verkehrslärmemissionen eine unzumutbare Belastung für die Anwohner entsteht. Die Ergebnisse des Gutachtens werden im nächsten Planungsschritt in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet und stehen der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Entwurfs (für die Dauer eines Monats) auch zur Einsicht zur Verfügung.
Das am Adolf-Kolping-Platz verlegte Granitkleinsteinpflaster weist auf Grund seiner langen Liegedauer und Bauart bedingter Beschaffenheit (breite Fugen und raue Oberfläche) leichte Unebenheiten auf. Diese sind für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl nicht so angenehm zu begehen wie Pflasterbeläge mit ebenen Oberflächen.
Im Großen und Ganzen haben die Pflasterflächen aber keine gravierenden Unebenheiten und Stolperstellen sind nicht vorhanden. Sollten wieder erwarten größere Unebenheiten oder Setzungen auftreten werden diese im Zuge des Bauunterhaltes vom Bauhof beseitigt.
Eine Übertragung öffentlicher Stadtrats- und Ausschusssitzungen, ist vorerst nicht vorgesehen. Wir nehmen Ihre Anregung aber gerne auf.
Bei der Stadt laufen die Planungen, derzeit werden in Frage kommende Standorte von der Verwaltung geprüft.
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Die Kommentare und Anfragen, auf die im Rahmen der Onlineveranstaltung nicht eingegangen werden konnte, werden im Nachgang auf der Homepage der Stadt www.schwandorf.de und auf der Facebook-Seite unter www.facebook.com/StadtSchwandorf beantwortet.
Um der Beantwortung der Bürgeranfragen gerecht zu werden, verarbeitet die Stadt Schwandorf hierfür folgende Daten: Vorname, Nachname, Anschrift, Emailadresse oder Telefonnummer. Die Datenschutzhinweise finden Sie hier!