Sie erreichen die Urkundenstelle unter: standesamt@schwandorf.de
Sie können die Urkunden auch online beantragen:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Online-Bestellung nicht um einen Kaufvertrag handelt. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht gründsätzlich, auch wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Eine Stornierung oder Rücknahme ist deshalb in der Regel nicht möglich. Die Zuständigkeit ist dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig, sondern vom Ereignisort - wo war die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall.
Vollständig ausgefülltes Online-Formular.
Bei Selbstabholung: amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Personenstandsregister werden nur begrenzte Zeit beim Standesamt aufbewahrt:
Nur innerhalb dieses Zeitraums kann das Standesamt Personnenstandsurkunden (wie beispielweise Geburts- oder Eheurkunden) aus diesen Registern ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegen die Register dem Archivrecht. Das Standesamt Schwandorf gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keinen Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv Schwandorf.
Bitte wenden Sie sich an: stadtarchiv@schwandorf.de oder an die Postadresse Stadtarchiv Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf
Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch: 12,00 €.
Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig): 12,00 €.
Falls Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, so ist diese Gebührenfrei und wird zweckgebunden ausgestellt.
Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu 100,00 € pro Personenstandsfall anfallen.
Nach Eingang der Urkundenanforderung erhalten Sie von uns die genaue Gebührenhöhe, sowie die Bankverbindung der Stadt Schwandorf mitgeteilt. Die Urkunden werden erst nach Eingang des Geldeinganges (Bezahlung per Vorkasse) mit der Post versandt.