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Informationen zur Urkundenanforderung: 

Sie erreichen die Urkundenstelle unter: standesamt@schwandorf.de

Sie können die Urkunden online beantragen:

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Online-Bestellung nicht um einen Kaufvertrag handelt. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht gründsätzlich, auch wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Eine Stornierung oder Rücknahme ist deshalb in der Regel nicht möglich. Die Zuständigkeit ist dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig, sondern vom Ereignisort - wo war die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall.

Sie haben aber auch die Möglichkeit Ihre Urkunden über das Bayernportal zu beantragen. Im Bayernportal können Sie die gewünschte Urkunde bestellen und sofort online über PayPal oder Giropay bezahlen. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage. Link zum Standesamt (Bayernportal).

Voraussetzungen

Um Ihre Angaben zu bearbeiten, benötigen wir von Ihnen personenbezogenen Daten. Diese Daten erheben wir nur im Notwendigen Umfang. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und Vorschriften. Die Daten werden über eine HTTPS verschlüsselte Verbindung an das Standesamt übermittelt. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder eine Verwendung außerhalb der gewünschten Bearbeitung, erfolgt nicht. Durch Ihre weitere Nutzung sind Sie damit einverstanden.

Benötigte Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Online-Formular.

Bei Selbstabholung: amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Besonderheiten

Personenstandsregister werden nur begrenzte Zeit beim Standesamt aufbewahrt:

  • Geburten: 110 Jahre
  • Ehe- und Lebenspartnerschaften: 80 Jahre
  • Sterbefälle: 30 Jahre
  • Kirchenaustritte: 30 Jahre

Nur innerhalb dieses Zeitraums kann das Standesamt Personnenstandsurkunden (wie beispielweise Geburts- oder Eheurkunden) aus diesen Registern ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegen die Register dem Archivrecht. Das Standesamt Schwandorf gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keinen Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv Schwandorf.

Bitte wenden Sie sich an: stadtarchiv@schwandorf.de oder an die Postadresse Stadtarchiv Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf

Gebührenrahmen

Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch: 12,00 €.

Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig): 12,00 €.

Falls Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, so ist diese Gebührenfrei und wird zweckgebunden ausgestellt.

Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu 100,00 € pro Personenstandsfall anfallen.

Nach Eingang der Urkundenanforderung erhalten Sie von uns die genaue Gebührenhöhe, sowie die Bankverbindung der Stadt Schwandorf mitgeteilt. Die Urkunden werden erst nach Eingang des Geldeinganges (Bezahlung per Vorkasse) mit der Post versandt.

Zahlungsarten

per Vorkasse