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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 96 „Gemeinsamer Standort FFW Dachelhofen und FFW Ettmannsdorf, St.-Vitalis-Straße“ 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 18.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des zukünftigen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 96 „Gemeinsamer Standort FFW Dachelhofen und FFW Ettmannsdorf, St.-Vitalis-Straße“ gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Planungsrechtliche Ausgangslage:
Das Grundstück befindet sich derzeit im Außenbereich, weshalb ein verbindliches Bauleitplanverfahren einzuleiten ist. Für das Vorhaben ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr auszuweisen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für Versorgungsanlagen: Abwasserentsorgung dargestellt. Aufgrund des Entwicklungsgebotes ist der Flächennutzungsplan Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung der Bebauungspläne.
Der Änderungsbeschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 96 „Gemeinsamer Standort FFW Dachelhofen und FFW Ettmannsdorf, St.-Vitalis-Straße“, wurde ebenfalls bereits gefasst. Die beiden Verfahren sollen parallel durchgeführt werden.

Ziele und Zwecke der Planung:
Auf der Fl. Nr. 199, Gemarkung Ettmannsdorf soll ein neues gemeinschaftliches Gebäude der beiden Feuerwehren FFW Ettmannsdorf und FFW Dachelhofen errichtet werden. Geplant ist nach Vorgabe des Feuerwehrbedarfsplans die Errichtung von 4 Fahrzeughallen, Räumen für die Einsatz- und Übungsabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, Sanitärräume, Werkstattbereich/Lager und Haustechnik sowie Außenanlagen mit Übungsflächen und Parkplätzen.
Die Bekanntmachung kann auch unter: www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/Aktuelles oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de digital abgerufen werden.