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Wasserrechtsverfahren Niederschlagswasser Gewerbegebiet Bellstraße

Die Stadt Schwandorf hat die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser dem Gewerbegebiet Bellstraße über ein Sickerbecken auf Flur-Nr. 925 Gem. Schwandorf in das Grundwasser beantragt. 

Der Plan liegt bei der Stadt Schwandorf, im Sachgebiet Tiefbau, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf in der Zeit vom 26.09.2022 bis 28.10.2022 zur Einsichtnahme aus. Die Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter folgendem Link: https://file.landkreis-schwandorf.de/d/fdf1e45c1e0b4b5daef1/

Maßgeblich ist der Inhalt der bei der Stadt Schwandorf zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Stadt Schwandorf oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.