Inhalt

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung in der Stadt Schwandorf

Zum 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in Kraft getreten.

Die Stadt Schwandorf (30.000 Einwohner) wird somit bis spätestens 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung durchführen müssen. Der aktuelle Status und grobe Zeitplan sind in folgender Übersichtsgrafik dargestellt.


Die Kombination des WPG und der Novelle des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) Ende 2023 bedeutete für die Gebäudeeigentümer und Betreiber von Heizungsanlagen viele weitere komplizierte Regelungen und Vorgaben.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Stadt Schwandorf wurden deshalb allgemeine Informationen zum Ablauf und den Inhalten der kommunalen Wärmeplanung sowie eine einfache und verständliche Zusammenfassung der relevanten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bereitstellt. Ebenfalls wurden die Regelungen des GEG und WPG für das städtische Fernwärmenetz, dass bereits heute zu 100 % aus unvermeidbarer Abwärme versorgt wird, eingeordnet und die in den kommenden Jahren geplanten Erweiterungen vorgestellt. Hintergründe zur Umsetzung und Initiierung von kleinen Wärmenetzen, die in Zukunft einen weiteren möglichen Bestandteil der Wärmeversorgung in Schwandorf darstellen könnten, wurden von der C.A.R.M.E.Nn e.V. vorgestellt.

  • Wärmeversorgung in Schwandorf und Inhalte der kommunalen Wärmeplanung

  • Regelungen desGebäudeenergiegesetzes (GEG) - Bedeutung für Hausbesitzer

  • Städtisches Fernwärmenetz: Einordnung im Sinne des WPG und GEG

  • Umsetzung und Initiierung von kleinen Nahwärmenetzen


Weitere Informationen zum städtischen Fernwärmenetz und der Übersichtskarte zu den Ausbauplänen der kommenden 5 Jahre unter: Städtische Fernwärmeversorgung-Übersichtsplan_11.2023_Zukunftsplan_Netzausbau
oder unter: www.swf-sad.de/

Beratungsangebot und Fördermöglichkeiten von Sanierungen bis zum Heizungstausch (1)

I Die kostengünstige Einstiegsberatung
II Etwas konkreter – Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
III Förderung für die Umsetzung von Gebäudesanierung und Heizungstausch

(1) Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Webseiten kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.

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Inhalt I:
Energieberatungen vermittelt durch die Verbraucherberatungsstelle Schwandorf
Wertvolle Einstiegsberatung zur Gebäudedämmung und Sanierung, Heiztechnik und zum Energiesparen im Gegenwert von mehreren hundert Euro für aktuell lediglich 30 € Eigenanteil.
Termin vereinbaren bei der Verbraucherberatungsstelle der Stadt Schwandorf: www.schwandorf.de/Bürger-Stadt/Bürgerservice/Verbraucherberatungsstelle/

Beratungsstelle Schwandorf
Öffnungszeiten:
Dienstag             09:00 – 12.30 Uhr nur telefonisch oder per Mail
Donnerstag        09:00 – 12.30 Uhr Büro Schwandorf

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch: 09431 45-290, schriftlich: Verbraucher Service Bayern im KdFB e. V., Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf oder per Mail: schwandorf@verbraucherservice-bayern.de an uns.

Mehr Informationen unter: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/

Inhalt II:
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan für Ihr Wohngebäude
Hohe 80 % Förderung bis zu 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser oder bis zu 1.700 € für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten für eine vollwertige Energieberatung für ein Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan als Wegbereiter für die Inanspruchnahme weitere Fördermittel.

  1. Energieberater aussuchen unter www.energie-effizienz-experten.de
  2. Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude oder einfach durch den Energieberater mittels Vollmacht erstellen lassen.

Mehr Informationen unter: Energieberatung für Wohngebäude - Förderprogramme

Inhalt III:
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte

  1. Förderung des Heizungstausches (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Wärmenetzanschluss) bis zu 70 %
  2. Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung Gebäudehülle oder Erneuerung von Fenstern)
  3. Zinsverbilligte Ergänzungskredite der KfW

Mehr Informationen unter: Energieberatung für Wohngebäude - Förderprogramme

Förderkredite und Zuschüsse der KFW:

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Förderprodukte-für-Bestandsimmobilien.html

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/